1. VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertrag kommt durch Rücksendung (Annahme) des unterzeichneten Vertragsformulares (Angebotes) durch den Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zustande. Nach Ablauf der Frist ist der Verkäufer an sein Angebot nicht mehr gebunden.

Die Unterzeichnung des Vertrages ist für beide Parteien verbindlich und kann nur im Falle einer Finanzierung gemäß Verbraucherkreditgesetz innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss durch den Käufer widerrufen werden.

Lehnt die finanzierende Bank die Finanzierung ab, steht auch dem Verkäufer ein Widerrufsrecht des Vertrages binnen zwei Wochen nach Kenntnis der Ablehnung des Bankinstitutes zu.

  1. ZAHLUNG

Der Kaufpreis einschließlich sämtlicher Nebenleistungen (Zulassung, Überführungskosten etc.) ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes fällig.

Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, soweit es auf Ansprüchen des gleichen Vertragsverhältnisses beruht.

  1. LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG

Die Lieferfristen und Liefertermine beginnen bei Lagerfahrzeugen stets mit Vertragsabschluss und sind schriftlich zu vereinbaren.

Bei Fahrzeugen, die vom Käufer konfiguriert werden (sogenannte Bestellfahrzeuge) ist eine Bestellung beim ausländischen Exporteur zusätzlich an eine Paß/Personalausweiskopie sowie eine Ankaufsvollmacht des Käufers für den Importeur gebunden. Lieferfrist und Liefertermine beginnen bei diesen Fahrzeugen erst, wenn ein schriftlicher Kaufvertrag sowie Ankaufsvollmacht im Original sowie Pass/Personalausweiskopie beim Verkäufer vorliegen.

Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer zur Lieferung binnen einer Frist von mindestens 10 Tagen auffordern.

Mit dem Fristablauf der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 2 eine angemessene Nachlieferungsfrist setzen.

Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer kein privater Endverbraucher, für den die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs gelten, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

Wird ein verbindlich festgelegter Liefertermin überschritten, kommt der Verkäufer mit Überschreiten des Termins in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach den vorgenannten Regelungen.

ALLGEMEINE
VERKAUFSBEDINGUNGEN (AVB)